Rücknahme des Antrages auf außerordentliche Hauptversammlung
Zehn Mitgliedsverbände hatten im Oktober 2016 beim Amtsgericht Bonn einen
Antrag zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung gestellt,
nachdem der BDPh-Vorstand diesem Anliegen nicht nachgekommen war.
Aus dem Schriftverkehr mit dem Amtsgericht geht hervor, dass es in dieser
Frage wenig heranzuziehende Rechtsprechung gibt und die derzeitige BDPh-Satzung im Hinblick auf die Ermittlung der Minderheit bzw. des Stimmrechtes
abweichende Regelungen enthält. 
Die Einschätzung des Gerichtes wird von den Antragstellern akzeptiert.
Aufgrund der sich abzeichnenden Ablehnung des Antrages und zur Vermeidung
unnötiger Kosten für den BDPh haben sich die Antragsteller entschieden, den
Antrag beim Amtsgericht zurückzuziehen.
Bei einer Weiterverfolgung des Anliegens würde die nächste ordentliche
Hauptversammlung zeitlich so nah heranrücken, sodass die außerordentliche
Hauptversammlung weder inhaltlich, noch vom finanziellen Aufwand her zu
rechtfertigen wäre.
Die Antragsteller werten es als Erfolg, mit ihrer Initiative ein Signal für die
Erneuerung des Verbandes gesetzt zu haben. Dieses Anliegen soll auf der
Hauptversammlung in Wittenberg weiter verfolgt werden.
Im Namen der
antragstellenden Mitgliedsverbände
des Verwaltungsrates
H.-Gerd Treschnak |